Hier finde Sie Informationen rund um unseren Verein.
Unsere Geschichte
Unsere Geschichte
Der Kinderschutzbund Kreisverband Grafschaft Bentheim e. V. besteht seit 1977 als eingetragener Verein mit Sitz in Nordhorn. Seit unserer Gründung setzen wir uns engagiert und überparteilich für die Rechte, den Schutz und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Grafschaft Bentheim ein.
Ausgehend von ehrenamtlichem Engagement und dem Ziel, Kindern eine starke Stimme zu geben, hat sich unser Verein über die Jahrzehnte stetig weiterentwickelt. Gesellschaftliche Veränderungen, neue fachliche Erkenntnisse und die Bedarfe von Familien haben unsere Arbeit dabei immer wieder neu geprägt.
Heute sind wir ein verlässlicher Akteur der Kinder- und Jugendhilfe und halten ein vielfältiges Angebot in den Bereichen Hilfen zur Erziehung und offene Kinder- und Jugendarbeit vor. Unsere Angebote sind niedrigschwellig, lebensnah und orientieren sich an den konkreten Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf dem Kinder- und Jugendschutz, der Umsetzung von Kinderrechten sowie der sozialen Teilhabe. In enger Zusammenarbeit mit Kommunen, Schulen, Kitas, Fachstellen und weiteren Kooperationspartnern entwickeln wir unsere Angebote kontinuierlich weiter und reagieren flexibel auf neue Herausforderungen.
Dabei verbinden wir fachliche Professionalität im Haupt- und Ehrenamt mit einer klaren kinderrechtsorientierten Haltung. Beteiligung, Prävention und Schutz stehen ebenso im Mittelpunkt wie die Stärkung von Eltern und Bezugspersonen.
Auch nach über vier Jahrzehnten gilt für uns:
Wir bleiben in Bewegung – für starke Kinder, unterstützte Familien und eine kinderfreundliche Grafschaft Bentheim.
Unsere Satzung finden Sie hier: Satzung

Dafür setzen wir uns ein

Dafür setzen wir uns ein
Der Kinderschutzbund Kreisverband Grafschaft Bentheim e. V. engagiert sich für die konsequente Stärkung von Kindern und Jugendlichen und für eine Gesellschaft, in der ihre Rechte geachtet und gelebt werden. Unser Handeln orientiert sich an einem klaren kinderrechtsbasierten Selbstverständnis.
Wir setzen uns ein für:
- die Verwirklichung der im Grundgesetz verankerten Rechte von Kindern sowie die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes,
- die Gestaltung einer kinder- und jugendfreundlichen Gesellschaft, in der junge Menschen Schutz, Förderung und Beteiligung erfahren,
- die Förderung der geistigen, psychischen, sozialen und körperlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unter besonderer Berücksichtigung unterschiedlicher geschlechtsspezifischer Lebenslagen,
- den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt jeder Art,
- soziale Gerechtigkeit und gleichberechtigte Teilhabechancen für alle Kinder und Jugendlichen,
- eine dem Entwicklungsstand angemessene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen Entscheidungen, Planungen und Maßnahmen, die sie betreffen,
- die Förderung und den Erhalt einer kinder- und jugendgerechten Umwelt,
- ein kinder- und jugendfreundliches Handeln aller Menschen sowie aller gesellschaftlichen und institutionellen Akteurinnen und Akteure.
Diese Leitlinien bilden die Grundlage unserer Angebote, Projekte und Kooperationen und prägen unser tägliches fachliches Handeln in der Grafschaft Bentheim.

So erreichen wir unsere Ziele

So erreichen wir unsere Ziele
Unser Verein verfolgt seine Ziele in der Grafschaft Bentheim insbesondere durch ein vielfältiges, praxisnahes und kinderrechtsorientiertes Handeln. Dazu gehören:
- die Umsetzung von Projekten und Angeboten für Kinder und Jugendliche in unterschiedlichen Lebenslagen,
- das Ergreifen und Veranlassen von Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Kinder und Jugendlicher, einschließlich präventiver Aufklärungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote,
- die Förderung von Partizipation, indem im Rahmen von Angeboten und Projekten Mittel bereitgestellt werden, die von Kindern und Jugendlichen eigenständig, verantwortungsvoll und selbstverwaltet eingesetzt werden können,
- die Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Trägern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts in der Grafschaft Bentheim, die vergleichbare Ziele verfolgen, sowie die Förderung kinder- und jugendfreundlicher Initiativen,
- die Beeinflussung der öffentlichen Meinung und des sozialen Klimas durch kontinuierliche und fachlich fundierte Öffentlichkeitsarbeit,
- die Anregung und Beratung von Politik und Verwaltung im Hinblick auf kinder- und jugendfreundliche Entscheidungen sowie deren Planung und Umsetzung,
- das Einforderung verantwortungsvollen Handelns von Wirtschaft und Medien gegenüber Kindern und Jugendlichen,
- die Erstellung, Herausgabe und Verbreitung von Informationsmaterialien und Publikationen,
- die Durchführung von Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen für Fachkräfte, Ehrenamtliche und Interessierte,
- sowie die Umsetzung eigener Projekte, Aktionen und Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche und deren Familien.
Diese vielfältigen Maßnahmen tragen dazu bei, Kinderrechte in der Praxis umzusetzen und nachhaltige Strukturen für eine kinder- und jugendfreundliche Grafschaft Bentheim zu stärken.

Schutzkonzept

Schutzkonzept
Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und Familien hat für uns höchste Priorität.
Um sichere Räume zu gewährleisten und Grenzverletzungen sowie Gewalt vorzubeugen, haben wir ein umfassendes Schutzkonzept entwickelt.
Um sichere Räume zu gewährleisten und Grenzverletzungen sowie Gewalt vorzubeugen, haben wir ein umfassendes Schutzkonzept entwickelt.
Schutzkonzepte sind nicht nur ein zentraler Bestandteil verantwortungsvoller pädagogischer Arbeit, sondern auch rechtlich und fachlich geboten. Sie tragen dazu bei, den gesetzlichen Schutzauftrag nach dem Kinder- und Jugendhilferecht (§ 8a SGB VIII) umzusetzen und orientieren sich an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, insbesondere am Recht auf Schutz vor Gewalt, am Recht auf Beteiligung sowie am Recht auf Förderung und Entwicklung.
Eine Kurzfassung unseres Schutzkonzepts steht hier zur Verfügung.
Die ausführliche Version kann während der Öffnungszeiten in unserer Geschäftsstelle eingesehen werden.
Die ausführliche Version kann während der Öffnungszeiten in unserer Geschäftsstelle eingesehen werden.
Darüber hinaus verfügt jedes unserer Projekte über eine eigene projektspezifische Ergänzung zum Schutzkonzept. Diese umfasst unter anderem eine Risikoanalyse sowie einen projektspezifischen Verhaltenskodex und ist jeweils auf den entsprechenden Projektseiten, ebenfalls in Kurzfassung, zu finden.
Die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen werden bei der Entwicklung und Umsetzung unseres Schutzkonzepts aktiv berücksichtigt. Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten sind dabei zentrale Elemente, um Kinder in ihren Rechten zu stärken und ihre Selbstwirksamkeit zu fördern.
Zudem wird das Schutzkonzept regelmäßig überprüft und weiterentwickelt, um aktuellen fachlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Zudem wird das Schutzkonzept regelmäßig überprüft und weiterentwickelt, um aktuellen fachlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Alle Mitarbeitenden – hauptamtlich wie ehrenamtlich – verpflichten sich zur Einhaltung des allgemeinen sowie des jeweiligen projektbezogenen Verhaltenskodex.
Sie werden im Rahmen ihrer Tätigkeit in das Schutzkonzept eingearbeitet, regelmäßig sensibilisiert und tragen gemeinsam Verantwortung für eine achtsame, respektvolle und kinderrechtsorientierte Praxis.
Sie werden im Rahmen ihrer Tätigkeit in das Schutzkonzept eingearbeitet, regelmäßig sensibilisiert und tragen gemeinsam Verantwortung für eine achtsame, respektvolle und kinderrechtsorientierte Praxis.
Bei Fragen zum Schutzkonzept oder zu unseren Maßnahmen sprechen Sie uns gerne an.

